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Conray AG – Ihr Spezialist für kreative Teamevents und Teambildung seit 2004.

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AGB

AGB

Wir danken Ihnen für Ihr Interesse an den Programmen der Conray AG. Mit der Entgegennahme Ihrer Buchung bei Conray AG (nachstehend Veranstalterin genannt) kommt ein Vertrag zwischen Ihnen (nachstehend Kunde genannt) und der Veranstalterin zustande. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden Bestandteil dieses Vertrages. Spezielle Regelungen in der Vereinbarung zwischen dem Kunden und der Conray AG gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Wir bitten Sie, die vorliegenden Bedingungen sorgfältig zu studieren.

1. Anmeldung

Die Anmeldungen können schriftlich, telefonisch oder persönlich bei der Veranstalterin getätigt werden. Ab diesem Zeitpunkt werden die Rechte und Pflichten des Vertrags für den Kunden und die Veranstalterin wirksam.

2. Vertragsgegenstand

Die Veranstalterin verpflichtet sich, die vom Kunden gewünschten Programme im Rahmen ihrer Ausschreibung und/oder der Auftragsbestätigung zu erbringen. Leistungserweiterungen können nach Absprache mit der Veranstalterin berücksichtigt werden. Allfällige Mehrkosten werden vom Kunden getragen.

3. Vertragsabschluss/Buchung

Mit der Entgegennahme der Buchung bei der Veranstalterin kommt ein Vertrag zwischen dem Kunden und der Veranstalterin zustande. Ab diesem Zeitpunkt werden die Rechte und Pflichten des Vertrags für den Kunden und die Veranstalterin wirksam.

4. Preise

Die Preise ersieht man aus der Ausschreibung und/oder der Offerte. Es gilt den Punkt «Detaillierte Aufzählung der Leistungen» zu beachten. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken, exklusive Mehrwertsteuer, sofern nichts anderes vermerkt ist.

5. Zahlungsbedingungen

Die Events sind bis zu einem Totalbetrag (exklusiv Mehrwertsteuer) von CHF 10'000.– innert 14 Tagen nach Rechnungsstellung nach dem Anlass zu bezahlen. Bei einem Totalbetrag ab CHF 10'000.– (exklusiv Mehrwertsteuer) gilt eine Vorauszahlung von 50% des offerierten Totalbetrages bis spätestens 7 Tage vor dem Anlass. Restzahlung innert 14 Tagen nach Rechnungsstellung nach dem Event. Die bei Buchung angegebene Teilnehmerzahl ist für die Berechnung der Kosten als Minimum verbindlich.
Bei Abmeldung nach Buchung bis 29 Tage vor dem Event werden 25% bis 50% des offerierten Betrages verrechnet. Bei Nichterscheinen oder Abmeldung von weniger als 29 Tage vor dem Event, werden 100% des offerierten Betrages verrechnet.
Externe Leistungen wie Künstler (z.B. Live-Band, Show-Einlagen etc.), Transporte und Dienstleistungen, Miete von speziellem Material usw. sind grundsätzlich zu 100% im Voraus zu bezahlen. Dies gilt sofern in der Offerte und/oder Auftragsbestätigung nichts anderes erwähnt ist.
Nicht rechtzeitig geleistete Zahlungen berechtigen die Veranstalterin, die Leistungen zu kürzen, zu verweigern oder vom Vertrag zurückzutreten. Daraus resultierende Annullierungskosten werden gemäss Ziffer 6 dem Kunden in Rechnung gestellt.

6. Annullierung oder Vertragsänderung durch den Kunden

Annullierungen von Verträgen haben schriftlich, per eingeschriebenen Brief zu erfolgen. Dabei sind sämtliche bereits erhaltenen Dokumente (Detailprogramme, Bestätigungen, Tickets etc.) unbedingt beizulegen. Die Annullierung eines Vertrages wird erst nach lückenlosem Erhalt der Dokumente rechtsgültig. Bei einer Annullierung nach Buchung werden dem Vertragspartner folgende Anteile der Arrangementkosten in Rechnung gestellt:
- ab Buchung bis 40 Tage vor Event: 25%
- 39–30 Tage vor Event: 50%
- ab 29 Tage vor Event: 100%
Die Anteile der Arrangementkosten stellen einen Gutschein in der Höhe des bezahlten Betrages dar, der innerhalb von 12 Monaten an eine zukünftige Buchung angerechnet werden kann.
Bei Drittleistungen gelten die Annullierungsbedingungen der jeweiligen Leistungserbringer.
Bei späterem Antritt oder Verschiebung der Programme trägt der Kunde die Mehrkosten. Abbruch, späterer Antritt oder verfrühtes Verlassen der Programme durch den Kunden erheben keinen Anspruch auf Rückerstattung. Mehrkosten sind durch den Kunden zu tragen. Ab 29 Tagen vor Eventdatum werden die Kosten gemäss obigen Annullierungs-bedingungen in Rechnung gestellt.

7. Annullierung oder Vertragsänderungen durch die Veranstalterin

Das Programm kann von der Veranstalterin auch kurzfristig abgesagt werden, wenn Teilnehmer durch ihr Verhalten, Ihre Unterlassungen oder andere Handlungen dazu Anlass geben, dass eine Vertragserfüllung gefährdet oder verunmöglicht wird. In diesem Falle gelten die Bestimmungen der Annullierungskosten gemäss Ziffer 6. Kann ein Programm oder Teile davon infolge höherer Gewalt, Sicherheitsbedenken der Veranstalterin, behördlicher Massnahmen, Streik oder unsicherer Wetter und Naturverhältnissen nicht durchgeführt werden, ist die Veranstalterin berechtigt, auch kurzfristig die Aktivitäten abzusagen oder abzubrechen. Bei speziellen Programmen wie z.B. «Segeltörn» gelten strengere Annullierungs-Bedingungen, die in der Offerte speziell vermerkt werden.
Geleistete Zahlungen werden unter Abzug der bereits beanspruchten Leistungen und Aufwendungen zurückerstattet. Man beachte, dass eine gefahrenfreie Abwicklung im Interesse aller liegt. Entscheidungen der Aktivitätsleiter sind endgültig.
Programmänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Die Veranstalterin bemüht sich um gleichwertige Ersatzleistung. Die Aktivitätsleiter sind nicht befugt, im Namen der Veranstalterin Forderungen von Kunden oder Drittleistern anzuerkennen

8. Teilnahmebedingungen

Die Teilnehmer oder das Organisationskomitee der Programme sind verpflichtet, die Veranstalterin über gesundheitliche Probleme in Kenntnis zu setzen. Den Teilnahmebedingungen und Weisungen der Veranstalterin sowie den Weisungen von Aktivitätsleitern und Hilfspersonen, ist strikte Folge zu leisten. Bei Missachtung behält sich die Veranstalterin vor, fehlbare Personen oder Gruppen von den Aktivitäten auszuschliessen. Dabei entsteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Eine gute Gesundheit bei der Teilnahme an allen Programmen wird vorausgesetzt. Konsum von Drogen oder anderen bewusstseinsverändernden Mitteln vor oder während den Aktivitäten ist strikte untersagt. Alkohol kann in limitierter und kontrollierter Anzahl währen dem Anlass ausgeschenkt und konsumiert werden, sofern die Veranstalterin den Alkohol selber organisiert und verkauft. Von den Teilnehmern selbst mitgebrachter Alkohol darf während dem Anlass nicht konsumiert werden.

9. Beanstandungen

Entstehen Beanstandungen oder Schäden während den Aktivitäten, sind diese unverzüglich dem Aktivitätsleiter zu melden. Dieser wird bemüht sein, im Rahmen des Programms für Abhilfe zu sorgen. Die Veranstalterin haftet nicht für Schäden der Teilnehmer an Kleidern, Material, Wertgegenständen etc. Die Ausnahme bilden Schäden, die mit direktem Verschulden der Aktivitätsleiter zustande gekommen sind. Die Aktivitätsleiter sind nicht befugt, im Namen der Veranstalterin Forderungen von Kunden oder Drittleistern anzuerkennen. Schadenersatzansprüche müssen innerhalb von 30 Tagen mittels eingeschriebenem Brief und unter Beilage der schriftlichen Bestätigung des Aktivitätsleiters, allfälliger Beweisgegenstände, Belege etc. geltend gemacht werden. Unterlassene oder verspätete Beanstandungen sowie verspätete Einreichung der Unterlagen haben das Verfallen sämtlicher Ansprüche zur Folge. Es gilt das Datum der Zustellung an die Veranstalterin.

10. Versicherung

Die Veranstalterin ist im Rahmen der Sorgfaltspflicht für ihre Tätigkeiten versichert. Die Teilnehmer sind durch die Veranstalterin nicht versichert. Die Veranstalterin empfiehlt, je nach Programm, eine Annullierungskostenversicherung. Die Veranstalterin übernimmt keine Haftung für Unfälle während den Programmen. Die Teilnehmer sind selbständig für eine ausreichende Kranken- und Unfallversicherung verantwortlich.

11. Haftung

  1. Allgemein
    Die Veranstalterin vergütet den Ausfall vereinbarter Leistungen oder den Mehraufwand, soweit es den jeweiligen Aktivitätsleitern nicht möglich war, an Ort und Stelle gleichwertigen Ersatz zu offerieren. Die Haftung der Veranstalterin bleibt auf den unmittelbaren Schaden, maximal in der Höhe des Arrangementpreises, begrenzt. Für Programmänderungen infolge Zug-, Bus oder Flugverspätungen wird keine Haftung übernommen. Insbesondere haftet die Veranstalterin nicht für Änderungen im Programm, die auf höhere Gewalt, Streiks, Naturkatastrophen, behördliche Massnahmen oder Verspätungen und Ausfälle von Dritten, für welche die Veranstalterin nicht einzustehen hat, zurückzuführen sind.
  2. Unfälle und Erkrankungen
    Bei Erkrankung, Körperverletzung oder Tod haftet die Veranstalterin nur für den unmittelbaren Schaden.
  3. Drittleister
    Die Veranstalterin ist berechtigt, für die optimale Leistungserbringung Dienste Dritter in Anspruch zu nehmen. Dies erfolgt im automatischen Einverständnis mit dem Kunden. Die Veranstalterin haftet nicht für Handlungen, Versäumnisse oder Unterlassungen von Drittleister.
  4. Sach- und Vermögensschäden
    Die Veranstalterin haftet nicht für Sach- und Vermögensschäden der Teilnehmer an Kleidern, Material, Wertgegenständen etc. Die Ausnahme bilden Schäden, die mit direktem Verschulden der Aktivitätsleiter zustande gekommen sind. Auch für Wertgegenstände übernimmt die Veranstalterin keine Haftung.
  5. Fahrlässigkeit
    Bei Zuwiderhandlungen gegen Weisungen der Veranstalterin oder deren Angestellten entfällt jegliche Haftung seitens der Veranstalterin. Die Veranstalterin haftet für die Handlungen, Versäumnisse oder Unterlassungen seiner Aktivitätsleiter, sofern es sich um auftragsbezogene Tätigkeiten, welche zur Erbringung der gebuchten Leistung vonnöten ist, handelt.
  6. Generell
    Die obengenannten Ausführungen gelten nicht als generelle Anerkennung einer Haftung.

12. Fotos und Videos

Wer an einem Anlass der Veranstalterin teilnimmt, erklärt sich damit einverstanden, dass sämtliche Bilder und Videos, welche während dem Anlass aufgenommen werden, durch die Veranstalterin veröffentlicht und zur Eigenwerbung weiterverwendet werden dürfen. Der Kunde oder einzelne Teilnehmer können diese Einwilligung jederzeit vor, während oder nach der Veranstaltung widerrufen, indem sie eine schriftliche Anfrage zur Löschung von Fotos/Videos senden.

13. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Veranstalterin ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Für Klagen gegen die Veranstalterin wird der ausschliessliche Gerichtsstand Lenzburg AG oder Aarau vereinbart. Verschärfte Bestimmungen der allgemeinen Vertragsbedingungen treten vor den einschlägigen Gesetzesbestimmungen in Kraft.

Veranstalterin

Conray AG